Ablauf und Kosten

 

Ablauf der Lerntherapie

  • telefonischer Erstkontakt
  • Erstgespräch (Anliegen- und Auftragsklärung mit den Erziehungsberechtigten)
  • Anamnese 
  • Förderdiagnostik mit dem Kind (Ziel: Erfassung des/r Bereiche/s, in dem/denen eine Förderung Ihres Kindes empfehlenswert und hilfreich sein kann)
  • Erstellung eines Förderplans
  • lerntherapeutische Sitzungen (bei Kindern: Elternarbeit)
  • Abschluss und Evaluation

Kosten und Dauer der Lerntherapie

  • Ich biete ausschließlich Lerntherapie für Selbstzahler an
  • Der Stundensatz beträgt 45min/40€
  • Die Lerntherapie findet gewöhnlicher Weise einmal wöchentlich statt. Eine Einheit umfasst 45 Minuten. Die Kosten betragen 180,00 € im Monat. Andere Stundenwünsche sind nach Absprache möglich.

Die lerntherapeutische Praxis zeigt, dass die Lerntherapie einer Teilleistungsschwäche oft mehrere Monate dauert. Eine Dauer von mehr als sechs Monaten ist nicht ungewöhnlich. Es kommt vor, dass Kinder und ihre Eltern auch noch längere lerntherapeutische Begleitung und Förderung in Anspruch nehmen möchten.


Kostenübername?

  • Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Lerntherapie in der Regel nicht. 
  • Die Rechenschwäche/Rechenstörung oder  Dyskalkulie ist in der ICD-10-Klassifikation der Weltgesundheitsorganisation (WHO) neben der Lese- und Rechtschreibschwäche (Legasthenie) als eine umschriebene Teilleistungsstörung gelistet. 
  • Die Kostenübernahme einer Lerntherapie durch das Jugendamt erfolgt unter der Voraussetzung, dass bei Ihrem Kind zum einen eine Teilleistungsstörung nach ICD-10 diagnostiziert wird und zum anderen durch die Teilleistungsstörung bedingt eine "seelische Behinderung" vorliegt oder zu erwarten wäre (siehe SGB VIII § 35a Abs. 1).
  • Um dies festzustellen oder zu beurteilen, holt sich das Jugendamt ein Gutachten von einem Arzt für Kinder- & Jugendpsychiatrie oder von einem Kinder- und Jugendlichen-psychotherapeut oder der Schulpsychologie ein.
  • Grundlage des Gutachtens ist in jedem Fall eine ausführliche Diagnostik (standardisierte Intelligenzdiagnostik & standardisierte Diagnostik im Bereich der mathematischen Grundfertigkeiten und ausführliche Anamnese) sowie die Stellungnahme der Schule (erfolgloser Förderunterricht).
  • Für die Kostenübernahme muss eine Teilleistungsstörung nach ICD-10 (umschriebene Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten) diagnostiziert werden. Ein rechenschwaches Kind müsste die Diagnose "Dyskalkulie/Rechenstörung: F81.2" erhalten. Die Lerntherapie stellt dann die Eingliederungshilfe dar, um die seelische Bedrohung ihres Kindes abzuwenden oder zu verhindern und ihm die gesellschaftliche Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen.
  • Die Jugendämter arbeiten ausschließlich mit großen lerntherapeutischen Institutionen zusammen.